Home
Über uns
Preise
AGB
---------------
Mietwagen Pkw
Mietwagen-Lkw
Reservierung
 
---------------
E-Mail
Links
Impressum

AGB

I. Allgemeine Bedingungen

1. Vertragsparteien sind einerseits der Vermieter andererseits der/die umseitig bezeichnete/n Mieter
( nachfolgend als "der Mieter" bezeichnet). Mehrere Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner.

2. Der Mieter erkennt mit der Übernahme des Fahrzeugs an, daß sich dieses in verkehrssicherem, fahrbereiten und sauberen Zustand befindet und keinerlei Mängel aufweist. Er erkennt ferner die Unversehrtheit der Plomben des Kilimeterzählers, den Kilometerstand, den Tankinhalt und die Vollständigkeit des Zubehörs (Werkzeug, Reseverad, ggfs. Autoradio etc.) an.

3. Der Mieter bestätigt, dass ihm die vollständigen Wagenpapiere sowie die Fahrzeugschlüssel ausgehändigt wurden.

II. Nutzung des Mietfahrzeuges


1. Das Mietfahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag (unter "sonstige Vereinbarungen") angegebenen Personen geführt werden.

2. Die Nutzung des Mietfahrzeugs zur gewerblichen Personen- und/oder Güterbeförderung ist nur bei gesonderter vertraglicher Vereinbarung und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zulässig.

3. Die Nutzung des Mietfahrzeugs bei Renn- oder Sportveranstaltungen und/oder zu Testzwecken ist verboten.

4. Das Mietfahrzeug darf nicht zum Abschleppen anderer Fahrzeuge verwendet werden.

5. Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters.

6. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug pfleglich zu behandeln, die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen zu beachten und den Wagen gegen Diebstahl zu sichern. Die Verkehrssicherheit ist während der Mietdauer regelmäßig zu überprüfen.

III. Mietpreis,Mietdauer und Fahrzeugrückgabe

1.Der angegebene Mietpreis erhöht sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Mietpreis beinhaltet Wartungsdienst, Ölverbrauch,Verschleißreparaturen und eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Der Abschluß einer Vollkasko- bzw. Teilkaskoversicherung muß gesondert gegen entsprechende Berechnung vereinbart werden.

2. Die Mindestmietdauer beträgt ein Tag (=24 Stunden). Das Mietfahrzeug ist bei Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietdauer beim Vermieter während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben.

3. Verlängerungen der Mietdauer sind dem Vermieter 24 Stunden vorher schriftlich oder telefonisch anzukündigen und genehmigen zu lassen.

4. Wird das Fahrzeug mit dem kompletten Fahrzeugpapieren und den Fahrzeugschlüsseln nicht rechtzeitig zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, neben der Tagesmiete eine Vertragsstrafe
von € 120,-- (inkl. MwSt.) für jeden angefangenen Tag der Vorenthaltung des Fahrzeugs und/oder der Fahrzeugpapiere bzw. der Fahrzeugschlüssel zu verlangen. Darüberhinaus behält sich der Vermieter Schadenersatzansprüche vor.

5. Bei der Vertragsverletzung durch den Mieter ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

6. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs haftet der Mieter für alle nach Vertragsablauf eingetretenen Schäden an dem Fahrzeug in voller Höhe, ungeachtet eines Verschuldens. Dies gilt nicht, wenn die Verlängerung der Mietdauer genehmigt wurde.

IV. Zustand des Mietfahrzeugs/Versicherungen

1. Der Vermieter überläßt dem Mieter ein verkehrssicheres un technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör zu Gebrauch.

2. Der Vermieter hat für das Mietfahrzeug eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mindestens in dem Umfang abgeschlossen, der in der Bunbdesrepublik Deutschland gesetzlich vorgeschrieben oder üblich ist.

Soweit vom Mieter eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen wird, und diese Versicherung für etwaige Schäden eintritt, haftet der Mieter pro Schadenfall, je nach Schadenart, bis zur Höhe der umseitig ausgewiesenen Selbstbeteiligung für in der Mietzeit entstandene Schäden. Die Haftung bezieht sich auf das Fahrzeug,Fahrzeugteile und das Fahrzeugzubehör. Anderenfalls haftet der Mieter in voller Höhe für in der Mietzeit entstandenen Schäden.

V. Reparaturen

1. Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um den Betrieb und/oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, so übernimmt der Vermieter die anfallenden Reparaturkosten, wenn der Mieter zuvor mindestens das telefonische Einverständnis des Vermieters eingeholt hat. Bei Bagatellschäden und bei zu erwartenden Reparaturkosten bis zu € 100,-- ist das Einverständnis des Vermieters nicht erforderlich. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Mieter nach den Vertragsbedingungen grundsätzlich haftet.

2. Bei Versagen des Kilometerzählers ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und der Schaden in der nächstgelegenen Werkstatt beheben zu lassen. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung wird der Vermieter nach der kartenmäßigen Entfernung abrechnen.

VI. Verhalten des Mieters bei Unfall und/oder Schäden

Bei Unfällen oder sonstigen Schäden ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei und den Vermieter zu verständigen, am Unfall- bzw. am Schadenfall Beteiligte und Zeugen namentlich und mit Anschrift zu notieren und keine Schuldanerkenntnisse Dritten gegenüber abzugeben. Notwendige Bergungsmaßnahmen oder Reparaturen werden in jedem Fall vom Vermieter veranlaßt. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter unverzüglich einen detaillierten Unfallbericht zu erstellen.

VII. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenen rechtlichen, finanziellen und sonstigen Nachteile und Schäden, die während der Mietzeit am und durch das Mietfahrzeug bzw. durch das Ladegut entstehen. Ferner haftet der Mieter für eine Wertminderung des Fahrzeugs und für Gutachter-, Bergungs- und Aschleppkosten. Bei einem schadenbedingten Ausfall des Fahrzeugs haftet der Mieter für die Tagesmiete und die Tageskilometer, wobei von einer Fahrleistung von täglich 100 km ausgegangen wird. Darüberhinaus behält sich der Vermieter Schadenersatzansprüche vor. Der Mieter hat die Möglichkeit, einen geringeren Schaden des Vermieters nachzuweisen.

VIII. Mietvorauszahlung

Es wird eine Mietvorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Miet- und Nebenkosten erhoben.

I
X. Datenschutz

Der Mieter ist damit einverstanden, daß seine persönliche Daten vom Vermieter gespeicherten Daten ausschließlich im Zusammenhang mit dem Vermietverhältnis zu verwenden und Dritten nicht zugängig zu machen. Die Bearbeitung der persönlichen Daten erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Für den Fall das der Mieter bei der Anmietung falsche Angaben gemacht hat, das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der ggf. verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder vom Mieter ausgestellte Schecks nicht einlöst oder Wechsel protestiert werden, ist der Vermieter berechtigt, die persönlichen Daten gemäß den Bestimmungen des BDSG an Dritte weiterzuleiten (§§ 27 ff BDSG)

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Firmensitz des Vermieters.

2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Firmensitz des Vermieters, wenn der Mieter im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, oder wenn der Mieter nach Abschluß des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt, oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3. Unabhängig davon ist der Gerichtsstand stets der Firmensitz des Vermieters, wenn es sich bei dem Mieter um einen Vollkaufmann handelt.

XI. Schlußbemerkungen

1. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen diese Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind.

2. Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zwischenzeitlich ganz oder teilweise verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.



Angebot

Verlängertes
Wochenende buchen
von
Donnerstags 15:00
bis
Montag 9:00 Uhr

Pkw für nur 180,- €

Angebot